Der Tiergarten bleibt mit der 3-G-Regel geöffnet. Zutritt haben also getestete, genesene und geimpfte Personen, jeweils mit dem entsprechenden Nachweis. Bei den Tests akzeptieren wir Zertifikate Ihres arbeitgebenden Unternehmens und von Testzentren. Außerdem erfolgt eine Kontakterfassung (Datenspeicherung höchstens vier Wochen), damit das Gesundheitsamt des Landkreises im Ernstfall Infektionsketten nachverfolgen kann.
