Neue Regelung hinsichtlich Testnachweis ab 22. Mai

Bitte beachten Sie, dass ab 22. Mai 2021 ein tagesaktueller, negativer Corona-Test (maximal 24 Stunden alt) für alle Besucherinnen und Besucher ab dem achten Lebensjahr an der Kasse beim Erwerb ihrer Eintrittskarten vorgelegt werden muss, um Zugang zum Tiergarten erhalten zu können.

  • Alternativ kann vor Ort der Selbsttest mit anschließender Kontrolle durch unser Kassenpersonal durchgeführt werden. Die Selbsttests bringen die Personen bitte selbst mit.
  • Außerdem ist der Negativnachweis durch den Arbeitgeber möglich (per Formular).
  • Geimpfte, bei denen die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, weisen dies bitte durch den impfausweis im Original nach.
  • Genesene bringen bitte den entsprechenden Nachweis mit.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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