Hinweis zur Jahreskartennutzung

Wir bedanken uns bei allen Menschen, die uns in dieser schweren Zeit mit dem Kauf von Jahreskarten unterstützt haben und unterstützen.

Unsere Hinweise zum Umgang mit Jahreskarten und pandemiebedingten Schließungen:

  • Alle Jahreskarten, die ab November 2020 gekauft wurden, werden mit dem ersten Besuch im Jahr 2021 „aktiviert“ und gelten dann ein Jahr.
  • Für die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Oktober 2020 gekauften Jahreskarten, die in den Monaten November 2020 bis März 2021 durch die Schließung nicht genutzt werden konnten, gilt dass deren Gültigkeit um fünf Monate verlängert wird. Dies wird ausschließlich nach Vorlage der entsprechenden Karte darauf vermerkt. Dabei ist nur eine Verlängerung des Zeitraums möglich, keine Auszahlung oder Verrechnung oder spätere Nutzung der „Zusatzmonate“.

2 Gedanken zu “Hinweis zur Jahreskartennutzung

  1. Dieter Klos

    Die 5 „Zusatzmonate“ für ab dem 01. Juni 2020 erworbene Dauerkarten, man hat ja damit eine vom Tiergarten unverschuldet nicht erbracht werden konnte Leistung im Voraus bezahlt, so unverständlich ist diese Regelung für mich aus folgendem Grund:
    Die von mir am 26. Mai 2020 erworbene Dauerkarte konnte ich genau so wenig nutzen (die pandemiebedingten Schließzeiten sind ja mit vorgenannten Regelung identisch!). Eine Verlängerung dieser Dauerkarte/n soll nicht möglich sein? Dafür erwarte ich eine plausible Erklärung.

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