Tiergarten auch weiterhin geöffnet

Auch nach Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes können wir weiterhin für unsere Besucher öffnen. Voraussetzungen sind eine vorherige online-Terminbuchung inkl. Erfassung der Daten für die Kontaktverfolgung sowie die Vorlage des Nachweises eines tagesaktuellen negativen Selbsttests.

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